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Strahlung unter Verdacht

Aktualisiert: 1. Nov. 2021

  • Impulsverfahren bei WLAN und GSM stehen im Verdacht das Krebsrisiko zu erhöhen und das Schlafverhalten zu stören.

  • In Italien, Russland und Belgien gelten deutlich niedrigere Grenzwerte als in Deutschland.

  • Häuser und Grundstücke verlieren an Wert, wenn ein großer Mobilfunkmast in der Nähe steht.

  • In Schweden wird Elektrohypersensibilität mittlerweile als Behinderung anerkannt, dies wurde eigentlich vom Europaparlament 2009 für alle Mitgliedsstaaten gefordert.

  • Einige Menschen und Tiere gelten als "elektrohypersensibel". Der Europarat forderte schon im Jahre 2011, dass elektrosensible Personen besser gegen Strahlung zu schützen – bspw. durch die Einführung strahlenfreier Gebiete – und auch gegen Diskriminierung und Intoleranz – dies vor allem durch Aufklärung.

  • Kausale Zusammenhänge zwischen Strahlung und Krankheitssymptomen konnten bislang nicht nachgewiesen werden. Es gib, verglichen mit dem zunehmenden Ausbau der Mobilfunknetze in den vergangenen Jahrzehnten und der steigenden Expositionsdauer nur wenige Krankheitsbeschwerden. Dies wird in den Gesetzesentwürfen berücksichtigt.

  • 2013 wurde die 26. Bundesimmissionsschutzverordnung neu gefasst (§48b BImSchG). Resultat: Keine Reduzierung der Grenzwerte.

  • Menschen reagieren völlig unterschiedlich auf hochfrequente elektromagnetische Strahlen: Sofort, bei Langzeitbestrahlung im Nahbereich, oder überhaupt nicht. Die wahrgenommenen Symptome unterscheiden sich stark, was eher gegen einen direkten Zusammenhang zwischen Strahlung und physischen Leiden spricht.

  • Kopfschmerzen, Übelkeit, Erschöpfung, Bluthochdruck, Herzrasen, Hautver-änderungen, Taubheitsgefühl und Kribbeln, Dermatitis, Hitzegefühl, Muskelschwäche, Tinnitus, Sehstörungen, Magen- und Kreislaufprobleme und eine Reihe psychischer Symptome sind die häufigsten Symptome der Betroffenen. Es fehlt, bisher der Nachweis, dass tatsächlich hochfrequente elektromagnetische Strahlung für diese Bandbreite an Leiden (mit-)verantwortlich ist.

  • 2017: Der Italiener Roberto Romeo bekommt von seiner Unfallversicherung monatlich 500 Euro. 2010 war bei Romeo ein gutartiger Tumor festgestellt worden, bei dessen Entfernung auch der Hörnerv entfernt wurde. Die war eine Weltpremiere: Weltweit das erste Gericht, dass die unsachgemäße Verwendung eines Handys für die Ursache eines Gehirntumors anerkannte.


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